Kreditversicherung
Unter einer Kreditversicherung oder die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden, ausgenommen sind hierbei jedoch Kredite wie Immobilienkredite oder Bankdarlehen. Diese werden allgemeinhin als Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet.
Bei der Kreditversicherung ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes, weshalb sich in den letzten Jahren auch immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung etabliert hat. Hier sichert sich der Kreditgeber ab.
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu den folgenden Linkcode:
| < Zurück | Weiter > |
|---|
