Großkredit
Unter einem Grosskredit versteht man einen Kredit, der 10% des haftenden Eigenkapitals der den Großkredit gewährenden Bank übersteigt. Für die Gewährung von Großkrediten benötigt man die Zustimmung zum Großkredit von allen Geschäftsleitern des Unternehmens.
Diese Art von Krediten ist bei der Evidenzzentrale meldungspflichtig. Häufig wird ein Grosskredit auch als Millionenkredit bezeichnet.
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