Effektivzins
Zinsen werden selbstverständlich bei der Beanspruchung von Krediten fällig, jedoch muss der Kreditnehmer auch Zinsen für Schulden bezahlen die schon getilgt wurden. Das liegt daran, dass Geldinstitue (Kreditgeber) die Restschuld nicht sofort mindern, sondern monatlich, quartalsmäßig oder jährlich.
Dieser Effektivzins muss aber zwingend vom jeweiligen Kreditinstitut bei einem neuen Kreditvertrag oder einer Kreditverlängerung angegeben werden. Dieser Effektivzins setzt sich aus den Zinsen im Jahr und der jeweiligen Bearbeitungsgebühr zusammen.
Formel zur Berechung des Effektivzinssatzes:
- Zinssatz pro Monat * Vertragslaufzeit (in Monaten) + Bearbeitungsgebühr in % x 12 : Vertragslaufzeit in Monaten + 1
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