Abschreibung

Als Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen  bezeichnet. Dabei kann der Wertverlust durch jegliche Gründe wie Alterung und Verschleiss oder durch spezielle Gründe wie Unfallschäden oder Preisverfall veranlasst sein. Abschreibungen werden meist aus einer betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Besonderheiten als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt.

Die Zuschreibung ist das Gegenteil der Abschreibung, die als Wertaufholung in Frage kommt, wenn in Vorjahren zu hohe Abschreibungen vorgenommen wurden.

Der steuerrechtlich zu ermittelnde und als Betriebsausgabe abzugsfähige Wertverlust wird als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet und unterliegt anderen Regelungen als die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen. Diese erlauben zusätzliche Abschreibungen, wenn nach Steuerrecht erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen vorgenommen wurden. Ein Sonderfall dieser Abschreibung ist die Abschreibung von minderwertigen Wirtschaftsgütern, die aufgrund der steuerrechtlichen Zulässigkeit auch für die Handelsbilanz übernommen werden kann.


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